Die Auszahlung einer bewilligten Förderung kann über die Internetadresse beantragt werden, die wir euch im Zuge der Bestätigung des Eingangs des Antrags auf Förderung mitgeteilt haben.
Bitte beachtet dabei die folgenden Hinweise sowie die entsprechenden Regelungen in unseren Förderrichtlinien.
Die Förderung ist zweckgebunden und kann nur für die im bewilligten Antrag auf Förderung benannten Ausgaben entsprechend der Vorgaben unserer Förderrichtlinien verwendet werden.
Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt. D. h. die Förderung wird höchstens in Höhe der Ausgaben ausbezahlt, die nicht durch Einnahmen des Projekts gedeckt werden können.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt per Überweisung. Sofern es sich bei der geförderten Gruppe um einen eingetragenen Verein handelt, kann die Auszahlung grundsätzlich nur auf ein Konto des Vereins erfolgen.
Die Auszahlung ist spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes (bzw. bei über das Kalenderjahr hinausgehenden Projekten drei Monate nach Ende des Kalenderjahres) zu beantragen, ansonsten verfällt die bewilligte Förderung.
In begründeten Ausnahmefällen kann beim Vorstand formlos eine Verlängerung um weitere drei Monate beantragt werden.
Wenn notwendig ist es möglich, einen Vorschuss zu erhalten. Gebt uns bei Bedarf bitte frühzeitig Bescheid, damit wir die Modalitäten mit euch klären können. Schickt uns dazu eine E-Mail mit dem benötigten Betrag sowie einer kurzen Erläuterung, weshalb eine normale Abrechnung im Nachhinein nicht möglich ist.
Sofern die Ausgaben im mehreren Teilen anfallen, sind nach Rücksprache auch mehrere Teilabrechnungen und -auszahlungen der Förderung möglich.
Die folgenden Unterlagen werden für einen Antrag auf Auszahlung benötigt: