Förderung beantragen

Der Förderverein der Studierendenschaft hat zwei Förderprogramme:

  • Größere Beträge können jeweils Ende des Jahres für Projekte und Veranstaltungen im darauffolgenden Jahr beantragt werden. Die Entscheidung darüber, welche Projekte unterstützt werden, treffen die Mitglieder des Vereins auf der Mitgliederversammlung. Siehe Förderung für 2023.
  • Für spontan auftretenden Projekte und Projekte, denen zur Finanzierung noch das letzte Stückchen fehlt, kann jederzeit eine Förderung von bis zu 200 € beantragt werden. Die Vergabe der Förderung erfolgt dabei kurzfristig (i. d. R. höchstens eine Woche) durch unseren Beitrat. Siehe kurzfristige Förderung.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können ausschließlich gemeinnützige Projekte, die dem Zweck unseres Vereins laut Satzung, also der Förderung von Kunst und Kultur oder der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, dienen. Die Einzelheiten findet ihr in unseren Förderrichtlinien.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Gefördert werden können studentische Gruppe am KIT. Das sind neben Fachschaften und Arbeitskreisen der Studierendenschaft des KIT insbesondere die beim AStA registrierten Hochschulgruppen. Es können aber auch sonstigen studentischen Gruppen, die die Anforderungen an Hochschulgruppen der Hochschulgruppenordnung der Studierendenschaft des KIT im wesentlichen erfüllen, gefördert werden.


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