Beitragsordnung

  1. Pflicht der Mitglieder ist es, einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag zu leisten.
  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 15 € für natürliche und mindestens 50 € für juristische Personen.
  3. Es darf freiwillig ein höherer Beitrag entrichtet werden. Eine Änderung des freiwilligen erhöhten Beitrags ist dem Vorstand vor Beginn des Geschäftsjahres bzw. vor Beginn der Mitgliedschaft in Textform mitzuteilen.
  4. Der Beitrag ist fällig zu Beginn des Geschäftsjahres bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Wochen.
  5. Der Beitrag ist grundsätzlich per SEPA-Überweisung oder SEPA-Basislastschrift zu entrichten. Sofern mit dem Vorstand ein anderes Zahlungsverfahren vereinbart wird, sind die entstehenden Kosten vom Mitglied zu tragen.
  6. Der Beitrag ist stets, d. h. auch bei Beitritt zum oder Ausscheiden aus dem Verein unter dem Jahr, für das gesamte Geschäftsjahr zu entrichten.
  7. Die weiteren Vorstandsmitglieder gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 Satzung sind für die Dauer ihrer Amtszeit von der Beitragspflicht befreit.

Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 4. Februar 2023 beschlossen. Sie ersetzt die vorherigen Beschlüsse zu den Beiträgen.


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