Förderung für 2023 beantragen

Über das Formular (siehe unten) kann eine Förderung für das Jahr 2023 beantragt werden. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Gefördert werden können ausschließlich Projekte studentischer Gruppen am KIT, die der Förderung von Kunst und Kultur oder der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe dienen. Die Einzelheiten findet ihr in unseren Förderrichtlinien.
  • Mit dem Antrag muss eine PDF-Datei eingereicht werden mit einer kurzen Beschreibung des zu fördernden Projekts (maximal 300 Wörter), aus der insbesondere hervorgeht, inwiefern das Projekt Studierenden des KIT zugute kommt, und einer Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben.
  • Die in dem Antrag gemachten Angaben werden abgesehen von den persönlichen Daten des Ansprechpartners einschließlich der angehängten Datei sämtlichen Mitgliedern des Fördervereins der Studierendenschaft des KIT zur Verfügung gestellt. Als Antragsteller zeigt ihr euch mit der Weitergabe einverstanden.
  • Für eine Förderung im Jahr 2023 müssen die Anträge spätestens am 31. Dezember 2022 abgesendet werden. Unser Angebot für die kurzfristige Förderung kann unabhängig von dieser Frist jederzeit in Anspruch genommen werden.

Die Entscheidung darüber, welche Projekte letztendlich unterstützt werden, trifft die Mitgliederversammlung, die am Anfang des neuen Jahres stattfindet.

Die Antragstellung muss nach dem Abschicken des Formulars noch bestätigt werden. Dazu erhaltet ihr per E-Mail einen entsprechenden Bestätigungslink. Erst mit der Bestätigung ist die Antragstellung abgeschlossen, nicht bestätigte Anträge werden von uns dementsprechend nicht behandelt.

Nur durch eine entsprechend breite Basis an Mitgliedern kann sichergestellt werden, dass der Förderverein auch in Zukunft den studentischen Gruppen am KIT jedes Jahr Mittel im benötigten Umfang zur Verfügung stellen kann. Deshalb möchten wir euch als Antragsteller dazu auffordern, uns dabei zu unterstützen, weitere Mitglieder zu werben.


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